Allg. Geschäftsbedingungen
der
 BEKU Dienstleistungs GbR

Die Grundlage einer dauerhaften und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht Vertragsbedingungen,
sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch können wir nicht darauf verzichten, für alle
Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden in unseren Geschäftsbedingungen einige Punkte abweichend bzw.
ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen, die im übrigen gelten sollen, zu regeln. Wir bitten um Ihr
Verständnis.

Allgemeines:

Für alle Angebote seitens der BEKU Dienstleistungs GbR, sowie für alle Verträge gelten die nachstehenden
Bedingungen. Dies gilt auch für alle nachfolgenden Angebote und Verträge im Rahmen laufender
Geschäftsbeziehungen.

Aufträge, Nebenabreden, Änderungen und sonstige Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen
Bestätigung wirksam. Unsere Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen sind nicht befugt, Zusagen abzugeben
oder Änderungen des Vertragstextes vorzunehmen.

In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und
unverbindlich.

Leisungsumfang:

Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Die BEKU Dienstleistungs GbR behält
sich vor, die Art der Leistung ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers zu ändern, wenn dadurch ein
gleichwertiges oder ggf. besseres Ergebnis wirtschaftlicher erzielt werden kann.

Fristen und Termine sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich. Feste Fristen und Termine zur
Leistungserbringung sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sind Fristen in
Tagen vereinbart, zählen nur die üblichen Arbeitstage.

Die Frist oder der Termin ist eingehalten, wenn die Leistung bis zum Ablauf der Frist bzw. des Termins
vollständig ausgeführt wurde. Bei verspäteter Leistung führt die Mahnung zum Verzug, wobei eine
angemessene Nachfrist einzuräumen ist. Stellt die BEKU Dienstleistungs GbR trotz schriftlicher Mahnung die
Leistung innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht aus, ist der Auftraggeber berechtigt, von der BEKU
Dienstleistungs GbR Schadenersatz zu verlangen, sofern ein nachweislicher Vermögensschaden durch die
verspätete Leistung bzw. Nichtleistung entstanden ist. Alle weitergehenden Schadenersatzansprüche des
Auftraggebers im Falle der verspäteten Leistung bzw. Nichtleistung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht,
soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

Wird die Leistung auf Wunsch des Auftraggebers oder aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, so
werden ihm, beginnend 14 Tage nach Anzeige der Leistungsbereitschaft, die Kosten für die Bereithaltung von
Personal, Geräten, Material und Fahrzeugen anteilig mit bis zu 5 % des Auftragswertes pro Woche berechnet,
es sei denn, der Auftraggeber kann der BEKU Dienstleistungs GbR einen geringeren Aufwand nachweisen. In
diesem Fall werden die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt. Tritt Unmöglichkeit während des
Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Auftraggebers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung
verpflichtet.

Die Einhaltung von Fristen und Terminen zur Leistungserbringung der BEKU Dienstleistungs GbR stehen
unter dem Vorbehalt wesentlicher unvorhergesehener Vorgänge und sonstiger Hindernisse wie höhere
Gewalt, Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Betriebsstörungen oder rechtmäßigen
Arbeitskampf in unserer Firma oder bei Lieferanten.

Teilleistungen sind je nach Vereinbarung zulässig.


Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die in dem Angebot oder der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise. Die Mehrwertsteuer wird in
der jeweils gesetzlich gültigen Höhe zusätzlich berechnet.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Ein Zahlungsziel bedarf der vorherigen Vereinbarung. Das Zahlungsziel ist eingehalten, wenn wir innerhalb
der vereinbarten Frist über die Zahlungsmittel verfügen können. Sind mehrere gleichartige Verbindlichkeiten
des Kunden nicht erfüllt, so ist dieser nicht berechtigt zu bestimmen, welche Schuld er bezahlt. Vielmehr kann
die BEKU Dienstleistungs GbR eingehende Zahlungen gemäß §§ 366, 367 BGB auf offene Verbindlichkeiten
des Kunden zuzüglich Kosten und Zinsen verrechnen.

Bei Überschreiten des Zahlungstermins werden Zinsen in Höhe von 8 % von Beginn der Fälligkeit an
berechnet. Liegt der Zinssatz der in Höhe der Forderung bestehenden Kreditverbindlichkeiten der BEKU
Dienstleistungs GbR nachweislich höher, so kann dieser in Rechnung gestellt werden.

Skonto- und Rabattabzug ist nicht zulässig, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vorher vereinbart.

Teilzahlungen nur nach vorheriger Vereinbarung.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese gerichtlich
festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur bei mangelhafter
Leistung (sh. Mängelgewährleistung) zu.

Bei Überschuldung und Zahlungseinstellung mit anschließender Beantragung eines Vergleichs- oder
Konkursverfahrens und bei sonstiger schuldhafter Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele werden alle
Forderungen, die der BEKU Dienstleistungs GbR zustehen, einschließlich der Wechselforderungen, sofort
fällig.

Eigentumsvorbehalt

Die BEKU Dienstleistungs GbR bleibt Eigentümerin an sämtlichen von uns im Rahmen der
Leistungserbringung gelieferten Materialien und Waren bis zur restlosen Bezahlung. Hierbei gelten alle
Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung für unsere Geldforderung.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die
gelieferten Materialien und Waren zurück zu nehmen. In der Zurücknahme durch uns liegt kein Rücktritt vom
Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Sache durch uns liegt
stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Sache sind wir zur Verwertung befugt, der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten -
anzurechnen.

Soweit der Eigentumsvorbehalt aus Rechtsgründen in dieser Form nicht voll wirksam sein sollte, ist der
Kunde verpflichtet, eine Sicherung unserer Forderungen in entsprechender Weise rechtswirksam
herbeizuführen und an den erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken.


Mängelgewährleistung

Bei Leistungen und in Zusammenhang mit der Leistung gelieferten Waren, die nachweislich infolge von uns
zu vertretender Mängel oder fehlende ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften aufweisen, werden wir nach
unserer Wahl, unter Abwägung wirtschaftlicher Geschtspunkte, kostenlos nachbessern, neu liefern oder den
Preis herabsetzen.

Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferungen entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir die
Kosten der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferungen. Im übrigen trägt der Kunde die Kosten.

Sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere
verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder
schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner
Wahl berechtigt, Wandlung oder eine entsprechende Herabsetzung des Preises zu verlangen.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus
welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Gegenstand an
dem wir unsere Leistung erbracht haben selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für
entgengenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, es sei denn, es wurde eine andere Frist vertraglich vereinbart. Sie
verlängert sich im Fall der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nur um die Zeit, in welcher der Zweck der
Leistung nicht erfüllt ist oder der Gegenstand der Leistung nicht benutzbar ist. Diese Frist ist eine
Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Anspüche
aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

Katalog- und Listenmäßige Angaben stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die infolge mangelhafter Produkte oder Leistungen Dritter
entstanden sind.


Haftung

Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem
Vertragsgegenstand selbst entstanden sind oder die auf der Verletzung von Schutzrechten bestehen, sind
ausgeschlossen. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit.

Für grobe Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter haften wir nur, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht
verletzen.


Nebenpflichten

Vertragliche Nebenleistungen, insbesondere wenn diese nicht zu den üblichen Leistungen der BEKU
Diensleistungs GbR gehören, erbringen wir sorgfältig und nach bestem Wissen.

Hinsichtlich der Gewährleistung und Haftung bezüglich vertraglicher Nebenleistungen, auch bei etwaigen
Unterlassungen, gelten die vorstehenden Bedingungen sinngemäß.

Bloße Empfehlungen erfolgen unverbindlich


Erfüllungsort und Gerichtsstand

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, soweit
er vertraglich vereinbart werden kann.


Schlußbestimmungen

Im Sinne des Datenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass wir Daten über Kunden speichern und im
Rahmen der Zusammenarbeit einsetzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

Rechte und Pflichten aus den von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen erfaßten Verträgen können
ohne vorherige Zustimmung der BEKU Dienstleistungs GbR nicht an Dritte abgetreten oder übertragen
werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, gleich aus welchem Grund
unwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Für jeden Vertrag mit der BEKU Dienstleistungs GbR gilt auschließlich deutsches Recht.

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