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Die Grundlage einer dauerhaften und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht Vertragsbedingungen, sondern
Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch können wir nicht darauf verzichten, für alle Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden in unseren Geschäftsbedingungen einige
Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen, die im übrigen gelten sollen, zu regeln. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Allgemeines:
Für alle Angebote seitens der BEKU Dienstleistungs GbR, sowie für alle Verträge gelten die nachstehenden Bedingungen. Dies gilt auch für alle nachfolgenden Angebote und
Verträge im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen.
Aufträge, Nebenabreden, Änderungen und sonstige Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung
wirksam. Unsere Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen sind nicht befugt, Zusagen abzugeben oder Änderungen des Vertragstextes vorzunehmen.
In Prospekten, Anzeigen usw.
enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich.
Leisungsumfang:
Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus
der Auftragsbestätigung. Die BEKU Dienstleistungs GbR behält sich vor, die Art der Leistung ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers zu ändern, wenn dadurch ein
gleichwertiges oder ggf. besseres Ergebnis wirtschaftlicher erzielt werden kann.
Fristen und Termine sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich. Feste Fristen und Termine
zur Leistungserbringung sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sind Fristen in Tagen vereinbart, zählen nur die üblichen Arbeitstage.
Die
Frist oder der Termin ist eingehalten, wenn die Leistung bis zum Ablauf der Frist bzw. des Termins vollständig ausgeführt wurde. Bei verspäteter Leistung führt die Mahnung zum
Verzug, wobei eine angemessene Nachfrist einzuräumen ist. Stellt die BEKU Dienstleistungs GbR trotz schriftlicher Mahnung die Leistung innerhalb einer angemessenen Nachfrist
nicht aus, ist der Auftraggeber berechtigt, von der BEKU Dienstleistungs GbR Schadenersatz zu verlangen, sofern ein nachweislicher Vermögensschaden durch die verspätete
Leistung bzw. Nichtleistung entstanden ist. Alle weitergehenden Schadenersatzansprüche des Auftraggebers im Falle der verspäteten Leistung bzw. Nichtleistung sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Wird die Leistung auf Wunsch des Auftraggebers
oder aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, so werden ihm, beginnend 14 Tage nach Anzeige der Leistungsbereitschaft, die Kosten für die Bereithaltung von
Personal, Geräten, Material und Fahrzeugen anteilig mit bis zu 5 % des Auftragswertes pro Woche berechnet, es sei denn, der Auftraggeber kann der BEKU Dienstleistungs GbR einen
geringeren Aufwand nachweisen. In diesem Fall werden die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt. Tritt Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden
des Auftraggebers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
Die Einhaltung von Fristen und Terminen zur Leistungserbringung der BEKU Dienstleistungs GbR
stehen unter dem Vorbehalt wesentlicher unvorhergesehener Vorgänge und sonstiger Hindernisse wie höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen,
Betriebsstörungen oder rechtmäßigen Arbeitskampf in unserer Firma oder bei Lieferanten.
Teilleistungen sind je nach Vereinbarung zulässig.
Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die in dem Angebot oder der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise. Die Mehrwertsteuer wird in
der jeweils gesetzlich gültigen Höhe zusätzlich berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Ein Zahlungsziel bedarf der
vorherigen Vereinbarung. Das Zahlungsziel ist eingehalten, wenn wir innerhalb der vereinbarten Frist über die Zahlungsmittel verfügen können. Sind mehrere gleichartige
Verbindlichkeiten des Kunden nicht erfüllt, so ist dieser nicht berechtigt zu bestimmen, welche Schuld er bezahlt. Vielmehr kann die BEKU Dienstleistungs GbR eingehende
Zahlungen gemäß §§ 366, 367 BGB auf offene Verbindlichkeiten des Kunden zuzüglich Kosten und Zinsen verrechnen.
Bei Überschreiten des Zahlungstermins werden Zinsen in
Höhe von 8 % von Beginn der Fälligkeit an berechnet. Liegt der Zinssatz der in Höhe der Forderung bestehenden Kreditverbindlichkeiten der BEKU Dienstleistungs GbR
nachweislich höher, so kann dieser in Rechnung gestellt werden.
Skonto- und Rabattabzug ist nicht zulässig, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vorher vereinbart.
Teilzahlungen nur nach vorheriger Vereinbarung.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese gerichtlich festgestellt oder
unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur bei mangelhafter Leistung (sh. Mängelgewährleistung) zu.
Bei Überschuldung und
Zahlungseinstellung mit anschließender Beantragung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens und bei sonstiger schuldhafter Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele werden alle
Forderungen, die der BEKU Dienstleistungs GbR zustehen, einschließlich der Wechselforderungen, sofort fällig.
Eigentumsvorbehalt
Die BEKU Dienstleistungs GbR
bleibt Eigentümerin an sämtlichen von uns im Rahmen der Leistungserbringung gelieferten Materialien und Waren bis zur restlosen Bezahlung. Hierbei gelten alle Lieferungen
als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Geldforderung.
Bei vertragswidrigem Verhalten
des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die gelieferten Materialien und Waren zurück zu nehmen. In der Zurücknahme durch uns liegt kein Rücktritt vom
Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Sache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Sache
sind wir zur Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
Soweit der
Eigentumsvorbehalt aus Rechtsgründen in dieser Form nicht voll wirksam sein sollte, ist der Kunde verpflichtet, eine Sicherung unserer Forderungen in entsprechender Weise
rechtswirksam herbeizuführen und an den erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken.
Mängelgewährleistung
Bei Leistungen und in Zusammenhang mit der
Leistung gelieferten Waren, die nachweislich infolge von uns zu vertretender Mängel oder fehlende ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften aufweisen, werden wir nach unserer
Wahl, unter Abwägung wirtschaftlicher Geschtspunkte, kostenlos nachbessern, neu liefern oder den Preis herabsetzen.
Von den durch die Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferungen entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir die Kosten der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferungen. Im übrigen trägt der Kunde die Kosten.
Sind wir zur
Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu
vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung oder eine
entsprechende Herabsetzung des Preises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen
Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Gegenstand an dem wir unsere Leistung erbracht haben selbst entstanden sind; insbesondere
haften wir nicht für entgengenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, es sei denn, es wurde eine andere Frist vertraglich vereinbart. Sie verlängert sich im
Fall der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nur um die Zeit, in welcher der Zweck der Leistung nicht erfüllt ist oder der Gegenstand der Leistung nicht benutzbar ist. Diese
Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Anspüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Katalog- und Listenmäßige Angaben stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die infolge mangelhafter Produkte
oder Leistungen Dritter entstanden sind.
Haftung
Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem
Vertragsgegenstand selbst entstanden sind oder die auf der Verletzung von Schutzrechten bestehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Dieser
Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für grobe Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter haften wir nur, wenn sie eine wesentliche
Vertragspflicht verletzen.
Nebenpflichten
Vertragliche Nebenleistungen, insbesondere wenn diese nicht zu den üblichen Leistungen der BEKU
Diensleistungs GbR gehören, erbringen wir sorgfältig und nach bestem Wissen.
Hinsichtlich der Gewährleistung und Haftung bezüglich vertraglicher Nebenleistungen, auch bei
etwaigen Unterlassungen, gelten die vorstehenden Bedingungen sinngemäß.
Bloße Empfehlungen erfolgen unverbindlich
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, soweit er vertraglich vereinbart werden kann.
Schlußbestimmungen
Im Sinne des Datenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass wir Daten über Kunden speichern und im Rahmen der Zusammenarbeit einsetzen. Eine Weitergabe der
Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
Rechte und Pflichten aus den von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen erfaßten Verträgen können ohne vorherige Zustimmung der BEKU
Dienstleistungs GbR nicht an Dritte abgetreten oder übertragen werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, gleich aus welchem Grund
unwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Für jeden Vertrag mit der BEKU Dienstleistungs GbR gilt auschließlich
deutsches Recht.
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